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Einheitliche Europäische Akte

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Einheitliche Europäische Akte Artikel

Auf dem Weg zur vollkommenen Europäischen Union (EU), stellte die Einheitliche Europäische Akte (EEA) einen wichtigen Schritt da. Laut Legaldefinition (Art. 14 II EGV) umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, im der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet sind. Die EEA definierte erstmals den Begriff Binnenmarkt und löste damit den alten Begriff eines Gemeinsamen Marktes ab und enthielt auch die nötigen Bestimmungen (282 Rechtsakte) zur Verwirklichung und Regelung eines solchen Marktes.

1985 hielt der Europäische Rat von Mailand eine Regierungskonferenz zu den Themen Befugnisse der Institutionen, neue Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft und die Schaffung eines Binnenmarktes ab mit dem Absicht, eines Zusatzvertrages zu den Römischen Verträgen und einer vertraglichen Grundlage für bestehende EPZ . Die die EPZ und die Änderung der Gemeinschaftsverträge betreffenden Ergebnisse wurden in der EEA zusammengefasst. Am 17.02 1986 wurde sie von insgesamt neun der zwölf Mitgliedsstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Vereinigtes Königreich) unterzeichnet, drei folgten kurze Zeit später. Die EEA trat am 1.07 1987 in Kraft.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Die umweltpolitischen Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten nach Inkrafttreten der EEA Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Die umweltpolitischen Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten nach Inkrafttreten der EEA". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet....

Die formulierten Absichte der EEA sind

  • Verwirklichung des Binnenmarktes bis zu dem 1. Januar 1993,
  • Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments zur Beseitigung des demokratischen Defizits in dem gemeinschaftlichen Beschlussfassungssystem,
  • Verbesserung der Beschlussfähigkeit des Rates (partiell revidiertes Abstimmungsverfahren)
  • Bildung einer Gesamtorganisation, in Form der Europäischen Politischen Zusammenarbeit

In den Bestimmungen der EEA zur Schaffung des Binnenmarktes wurde die Einstimmigkeit der Beschlussfindung durch ein mehrheitliches Abstimmungssystem in Angelegenheiten des Binnenmarktes ersetzt.

Buch-Tipp: EEA-EU Relations Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "EEA-EU Relations". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Dazu gehörten die vier bestehenden Zuständigkeitsbereiche

  • Änderung des gemeinsamen Außenzolltarifs,
  • Freier Dienstleistungsverkehr,
  • Freier Kapitalverkehr
  • Gemeinsame See- und Luftverkehrspolitik
Buch-Tipp: Regulation of the Professions of Psychotherapist, Clinical Psychologist, Health Psychologist: in the Member States of the EEA and the Swiss Confederation Eine Beschreibung zum Buch "Regulation of the Professions of Psychotherapist, Clinical Psychologist, Health Psychologist: in the Member States of the EEA and the Swiss Confederation" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem...

Zusätzliche Befugnisse

Außerdem wurden die Befugnisse der Gemeinschaft um folgende Zuständigkeitsbereiche erweitert, auch hier galt nun die qualifizierte Mehrheit:

  • Währung
  • Sozialpolitik
  • Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
  • Forschung und technologische Entwicklung
  • Umweltpolitik

(Ausnahmen: Bestimmungen über Steuern, Freizügigkeit der Arbeit und die Rechte der Arbeitnehmer)

Des weiteren kam es zu einer Änderung der Geschäftsordnung des Rates, wobei eine Abstimmung in dem Rat nunmehr auf Initiative seines Präsidenten, auf Antrag der Kommission oder eines Mitgliedstaates erfolgen kann. Mit der EEA wurden die Befugnisse des Europäischen Parlaments gestärkt, da von nun an seine Zustimmung zu Erweiterungs- und Assoziierungsabkommen der Gemeinschaft erforderlich ist. In dem gesetzgebenden Bereich erhielt das EP durch das Kooperationsverfahren zwischen EP und Rat eine richtiggehende, wenn auch begrenzte Gesetzgebungsbefugnis, allerdings war es ein wichtiger Schritt, um aus dem Parlament einen Mitgesetzgeber, der mit dem Rat auf einer Stufe steht, zu machen.

Die wichtigsten der 282 konkreten Maßnahmen

  • Wegfall der Personen- und Warenkontrollen an den EG-Binnengrenzen (z.B.: Verlagerung der Kontrollen in die Produktion, die Vereinheitlichung des Veterinärrechts)
  • Gegenseitige Anerkennung zahlreicher Produktnormen und Lebensmittelstandards bzw. deren Harmonisierung
  • Beseitigung der durch unterschiedliche Mehrwerts- und Verbrauchssteuer gebildeten steuerlichen Schranken
  • EG-weite Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte (für staatliche Aufträge ab 10 Mio. DM)
  • Weitreichende Marktöffnungen und -liberalisierungen (z.B.: Versicherungs- und Transportgewerbe)
  • Beseitigung von Staatsmonopolen (z.B. Post)


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